Das Mikroradar-System kann zur Erkennung von Blindenstellen, zur Fahrspurwechselhilfe, zur Warnung vor offenen Türen usw. eingesetzt werden.
Weitere Produktinformationen finden Sie unter: Die Kommission stellt fest, dass die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 festgelegten Bedingungen zu erfüllen.